Das neue Zuwanderungsrecht: Ungerecht und Diskriminierend

Gleichzeitig mit der neuen Bleiberechtsregelung wird das Zuwanderungsgesetz massiv verschärft. Dies bedeutet zum Beispiel, dass beim Nachzug eines Ehepartners vorher die deutsche Sprache erlernt werden muss. Das ist in den meisten Fällen nicht möglich. Die Sprachschulen in den Herkunftsländern sind für viele zu teuer und schwer erreichbar, da sie sich nur in großen Städten befinden. Wir finden es gegenüber den Menschen ungerecht und diskriminierend die nicht die Möglichkeit hatten eine Schule zu besuchen, weil sie Frauen sind, einer Minderheit angehören, zu arm sind oder zu weit auf dem Land leben. Auch diese Menschen haben ein Recht auf Familie.

Der Gesetzentwurf enthält zahllose weitere Verschärfungen: die Erschwerung der Einbürgerung für junge MigrantInnen, Sanktionen bei Nichtteilnahme an Integrationskursen, verminderter Leistungsbezug auf vier Jahre für nicht anerkannte Flüchtlinge, längere Haftzeiten bei der Einreise am Flughafen, verschärfte Ausweisungen und vieles mehr.

In Deutschland wird das Zwei-Klassen-System mit rassistischen und diskriminierenden Gesetzen aufrechterhalten. Die UNO-Kinderrechtskonvention wurde zwar in Deutschland ratifiziert, Flüchtlingskinder sind jedoch von diesen Rechten ausgeschlossen – Sie dürfen viele Ausbildungen nicht machen und nicht studieren. Immer wieder werden Kinder in Abschiebehaft genommen. Zudem werden Flüchtlingskinder schon mit 16 für volljährig erklärt. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge müssen daher ihr kompliziertes Asylverfahren alleine durchstehen. Wir fordern das die UNO-Kinderrechte auch für Flüchtlingskinder gelten.

von Jugendliche Ohne Grenzen – Berlin und Hessen

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