Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann steht seit Jahren für eine Politik der Diskriminierung und des Ausschlusses von Flüchtlingen.
Als eine seiner ersten Amtshandlungen ließ er im Jahr 2004 einen Erlass ersatzlos aufheben, der die Ausländerbehörden dazu verpflichtete, Abschiebungen im Regelfall vorher anzukündigen und den Betroffenen so Gelegenheit für eine Vorbereitung zu geben. Seither sind “Abschiebungen im Morgengrauen” in Niedersachsen wieder auf der Tagesordnung. Bereits mehrfach hat er die örtlichen Ausländerbehörden aufgefordert, bei Abschiebungen weniger Rücksicht zu nehmen und Kranke, Alte oder Traumatisierte ggfs. unter Mitgabe von Medikamenten in ärztlicher Begleitung abzuschieben.
Die bestehende gesetzliche Bleiberechtsregelung konnte nur gegen den Widerstand des niedersächsischen Innenministers durchgesetzt werden, der sich auch jetzt gegen eine weitere Verlängerung der Regelung über den 31.12.2009 hinaus und gegen jede Liberalisierung des Aufenthaltsrechts ausspricht. Stattdessen warnt er landauf landab vor einer “Einwanderung in die Sozialkassen”. Er scheut nicht davor zurück, Flüchtlinge nach Nützlichkeitsgesichtspunkten zu sortieren und gegebenenfalls auch Familien durch Abschiebung auseinander zu reißen. Beschwerden über das rabiate Vorgehen einzelner Ausländerbehörden werden in der Regel zurückgewiesen, eine Fachaufsicht findet praktisch nicht statt. Bis zu einem Drittel aller Inhaftierungen von Flüchtlingen erfolgen ohne hinreichende Rechtsgrundlage. Innerhalb von zwei Jahren sind niedersächsische Behörden neun Mal vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gerügt worden – ein trauriger Spitzenplatz.
Trotz drastisch zurückgegangener Flüchtlingszahlen hält Niedersachsen daran fest, Flüchtlinge in zwei großen, landeseigenen Lagern unterzubringen. Ein Umzug in eigene Wohnungen oder dezentrale Unterkünfte wird ihnen nur in Härtefällen oder bei Vorliegen eines gesetzlichen Anspruchs erlaubt. Diese Form der Unterbringung dient der Landesregierung dem erklärten Zweck, die Ausreisebereitschaft zu vergrößern und eine Integration in deutsche Lebensverhältnisse zu verhindern.
Auch in anderer Hinsicht fühlt sich der niedersächsische Innenminister dem Abschreckungsgedanken weiterhin verpflichtet: Flüchtlinge sollen auf ausdrückliche Weisung des Landes in den ersten vier Jahren keine Barleistungen, sondern nur Gutscheine und Sachleistungen beziehen dürfen. Für die Dauer des Asylverfahrens ist der Aufenthalt auf den Bezirk der jeweiligen Ausländerbehörde beschränkt. Eine Liberalisierung des Arbeitserlaubnisrechts, wie sie von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde, hat Schünemann ebenso abgelehnt wie eine Anhebung der Sozialleistungen für Flüchtlinge.