Tag Archives: Situation junger Flüchtlinge in Deutschland

Zwischen Barrieren, Träumen und Selbstorganisation

Unser Buch “Zwischen Barrieren, Träumen und Selbstorganisation” ist endlich veröffentlicht!

Anfang 2018 wurden wir gefragt, ob wir in der Buchreihe “Fluchtaspekte” direkt zu Wort kommen wollen. Da normalerweise über uns geschrieben wird, wir aber selten federführend den Prozess gestalten, haben wir dieses Mal sofort zugesagt. In Workshops haben wir dann über verschiedene Themen wie Schule, Therapie, Empowerment und Selbstorganisation gesprochen, uns unsere Lebensgeschichten erzählt und uns über unsere Erfahrungen – die guten und die schlechten – ausgetauscht. Das waren viele sehr emotionale Momente. Diese unterschiedlichen Erzählungen sind im Buch zusammengefasst und veröffentlicht worden.
Wir sind stolz und glücklich über unser Buch und hoffen, euch gefällt es auch.
Das Buch kann überall bestellt werden. Auch hier .

Appell vom 26. Oktober 2016 -> Keine folgenreiche Diskriminierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen!

an die Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 26. bis 28. Oktober 2016 in Rostock zum Beschlussvorschlag aus Bayern (Stand 24.10.2016) zu TOP 2.2.: Standards und Kosten für UmA im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe

Keine folgenreiche Diskriminierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen!
Die Forderung nach einer speziellen Leistungsart „Jugendwohnen“ für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie nach einem Vorrang von Angeboten der Jugendsozialarbeit bedeutet eine kinderrechtswidrige Diskriminierung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (vgl Art. 22 Abs. 2 Satz 2 UN-Kinderrechtskonvention). Sie geht an den Bedarfen der Jugendlichen vorbei würde zu einer drastischen Standardabsenkung führen. Während für Kinder und Jugendliche, die in einem Heim untergebracht werden, ein Fachkraft-Kind-Schlüssel von maximal 1:4 (in der Regel deutlich darunter) gilt und Voraussetzung einer Betriebserlaubnis ist, liegt er beim Jugendwohnen im Rahmen der Jugendsozialarbeit zwischen 1:10 und 1:40. Jugendwohnen ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe, die Mobilität ermöglicht und einem erfolgreichen Schul- oder Ausbildungsabschluss dient; die Einrichtungen des Jugendwohnens stellen in der Regel keine Angebote zur Verselbstständigung junger Menschen mit einem erhöhten Betreuungsbedarf zur Verfügung. Der geforderte Vorrang schadet nicht nur, sondern ist auch überflüssig. Schon jetzt bietet das SGB VIII alle Differenzierungsmöglichkeiten.
Der Forderung scheint der Gedanke zugrunde zu liegen, die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge seien schon selbstständig und bräuchten daher weniger Begleitung. Hier wird die auf der Flucht erworbene „Überlebensselbstständigkeit“ und Resilienz mit der Selbstständigkeit verwechselt, die es braucht, um sich in Deutschland zu integrieren und eine Lebensperspektive zu erarbeiten. Auch zeigen sich Spätfolgen erlittener Traumata erst zeitversetzt, wenn Sicherheit und Ruhe für die jungen Menschen gegeben ist. Wenn die Kinder- und Jugendhilfe an dieser Stelle ihre Unterstützung zurückfährt, wäre das multiple Scheitern der für die Gesellschaft so wichtigen Integrationsanstrengungen vorprogrammiert.
Nicht nur in Einzelfällen würden unzureichende Hilfen die jetzt schon erhöhte Gefahr psychischer Belastung bis hin zu Suizidalität in dieser Gruppe in unverantwortlicher Weise steigern und zu einer Zunahme der Notfälle in der Kinder- und Jugendpsychiatrie führen. Eine solche Verlagerung ins Gesundheitswesen führt absehbar zu einer Kostensteigerung.

Die Forderung, die Kostenerstattung der Länder an die Kommunen für die Aufnahme, Unterbringung und Hilfen für junge Flüchtlinge von Rahmenverträgen der Länder mit kommunalen Spitzenverbänden abhängig zu machen, ist ebenso problematisch. Sie würde ein Parallelsystems für die „Sondergruppe“ unbegleitetete minderjährige Jugendliche, mit eigenen Vorgaben schaffen. Steuerung der Leistungen würde nicht mehr über Bedarfe und Hilfepläne, sondern über die Entgelt-Rahmenvereinbarung erfolgen. Außerdem wäre dies eine Verabschiedung – quasi durch die Hintertür – von einer einheitlichen Kinder- und Jugendhilfe. Bislang haben der Bund und viele Länder „Sonderregelungen“ strikt abgelehnt.
Kommunen würden mit ihrer Verantwortung allein gelassen. Mit den Rahmenvereinbarungen stünden Kommunen im Zweifel vor der Wahl, sich zwischen angemessenen Hilfen oder Kostenerstattung entscheiden zu müssen.
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Petition: Keine Einschränkung der Jugendhilfe – Zukunftsperspektiven für geflüchtete Jugendliche!

Tausende unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben es in Selbstständigkeit und Ausbildung geschafft. Dabei war Unterstützung nötig – doch diese ist nun in Gefahr: Bund und Länder verhandeln die Einschränkung der Hilfen. Daher sagen wir, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Jugendliche ohne Grenzen: Spart nicht an der Zukunft!

Unterzeichnet hier für eine starke Jugendhilfe!!!

Neben der Onlinepetition kann auch das Unterschriftenformular heruntergeladen werden, um handschriftliche Signaturen zu sammeln.
Diese können Sie uns gerne eingescannt an info@b-umf.de oder via Fax an die Nummer +49 (0)30 82 09 743 – 9 senden.

Für Jugendliche in Jugendhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen finden Sie hier die Übersetzungen der konkreten Forderungen auf Dari, Arabisch, Englisch und Französisch:

Bitte verbreiten Sie auch die Videobotschaften sowie den Facebook-Aufruf des B-UMF, damit wir gemeinsam möglichst viele Menschen erreichen können.
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Altersfestsetzung bei minderjährigen Flüchtlingen

Menschen fliehen aus Elend, Not, Verfolgung, Angst, Armut, Bürgerkriege und Vertreibung. Sie machen sich auf der Suche nach lebenswerten Alternativen. Unter diesen Menschen befinden sich leider zunehmend auch Kinder.
Artikel 22 der UN–Kinderrechtskonvention besagt:

Die Vertragsstaaten gewähren Kindern auf der Flucht Schutz und Hilfe. Wenn ein Kind vor Krieg, Gewalt und ähnlichem in ein anderes Land fliehen muss, dann hat es das volle Recht auf Schutz. Es genießt dieselben Rechte wie alle anderen Kinder in diesem Land.

Soweit so gut, nur leider bleibt dies in Deutschland sehr oft eine Fantasie. Denn die Realität sieht ganz anders aus. Es beginnt damit, dass diesen Kindern in den meisten Fällen nicht geglaubt wird dass sie tatsächlich minderjährig sind. Vielekönnen Ihr Alter nicht durch entsprechende Dokumente beweisen, denn oft fehlen diese bzw. das biologische Alter hat im Leben der Betroffenen bisher keine Rolle gespielt. Ihnen wird willkürlich ein Alter zugeschrieben per Inaugenscheinnahme durch die Mitarbeiter der Ausländerbehörde oder der Jugendämter, diese sind natürlich keine PsychologInnen, ÄrztInnen oder in jeglicher Form in dieser Prozedur ausgebildet. Sie berufen sich dann auf ihre “Lebenserfahrungen“.
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