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Altersfestsetzung bei minderjährigen Flüchtlingen

Menschen fliehen aus Elend, Not, Verfolgung, Angst, Armut, Bürgerkriege und Vertreibung. Sie machen sich auf der Suche nach lebenswerten Alternativen. Unter diesen Menschen befinden sich leider zunehmend auch Kinder.
Artikel 22 der UN–Kinderrechtskonvention besagt:

Die Vertragsstaaten gewähren Kindern auf der Flucht Schutz und Hilfe. Wenn ein Kind vor Krieg, Gewalt und ähnlichem in ein anderes Land fliehen muss, dann hat es das volle Recht auf Schutz. Es genießt dieselben Rechte wie alle anderen Kinder in diesem Land.

Soweit so gut, nur leider bleibt dies in Deutschland sehr oft eine Fantasie. Denn die Realität sieht ganz anders aus. Es beginnt damit, dass diesen Kindern in den meisten Fällen nicht geglaubt wird dass sie tatsächlich minderjährig sind. Vielekönnen Ihr Alter nicht durch entsprechende Dokumente beweisen, denn oft fehlen diese bzw. das biologische Alter hat im Leben der Betroffenen bisher keine Rolle gespielt. Ihnen wird willkürlich ein Alter zugeschrieben per Inaugenscheinnahme durch die Mitarbeiter der Ausländerbehörde oder der Jugendämter, diese sind natürlich keine PsychologInnen, ÄrztInnen oder in jeglicher Form in dieser Prozedur ausgebildet. Sie berufen sich dann auf ihre “Lebenserfahrungen“.
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