Altersfestsetzung bei minderjährigen Flüchtlingen

Menschen fliehen aus Elend, Not, Verfolgung, Angst, Armut, Bürgerkriege und Vertreibung. Sie machen sich auf der Suche nach lebenswerten Alternativen. Unter diesen Menschen befinden sich leider zunehmend auch Kinder.
Artikel 22 der UN–Kinderrechtskonvention besagt:

Die Vertragsstaaten gewähren Kindern auf der Flucht Schutz und Hilfe. Wenn ein Kind vor Krieg, Gewalt und ähnlichem in ein anderes Land fliehen muss, dann hat es das volle Recht auf Schutz. Es genießt dieselben Rechte wie alle anderen Kinder in diesem Land.

Soweit so gut, nur leider bleibt dies in Deutschland sehr oft eine Fantasie. Denn die Realität sieht ganz anders aus. Es beginnt damit, dass diesen Kindern in den meisten Fällen nicht geglaubt wird dass sie tatsächlich minderjährig sind. Vielekönnen Ihr Alter nicht durch entsprechende Dokumente beweisen, denn oft fehlen diese bzw. das biologische Alter hat im Leben der Betroffenen bisher keine Rolle gespielt. Ihnen wird willkürlich ein Alter zugeschrieben per Inaugenscheinnahme durch die Mitarbeiter der Ausländerbehörde oder der Jugendämter, diese sind natürlich keine PsychologInnen, ÄrztInnen oder in jeglicher Form in dieser Prozedur ausgebildet. Sie berufen sich dann auf ihre “Lebenserfahrungen“.

Wie oft das falsch liegt kennt jeder der mal den Satz gehört hat: “Man sieht Ihnen Ihr Alter nicht an“. Natürlich liegt das Interesse der Mitarbeiter oft darin, die Kinder als volljährig einzustufen um die Kosten der Jugendhilfe zu sparen. Kinder müssen sich dann erniedrigende, beschämende, traumatisierende, diskriminierende und rassistische Prozeduren unterziehen. Betroffene werden geröntgt, wobei Computertomografen zum Einsatz kommen können, was mit einer besonders hohen
Strahlenbelastung einhergeht. Darüber hinaus werden äußere Geschlechtsorgane untersucht und gegebenenfalls fotografisch dokumentiert. Es gibt für diese Untersuchungen durch Ärzte,
insbesondere für die Anwendung von ionisierenden Strahlen, keine medizinische Indikation. Das
erschreckende daran ist, diese Methoden entbehren sich jeglicher wissenschaftlicher Grundlage.


ÄrztInnen machen sich bei dieser “Behandlung“ zu Handlanger des Staates und seinen Interessen.
Diese Form der Zusammenarbeit zum Schaden der Anvertrauten ist vielen von uns aus dem Geschichtsunterricht bekannt.
Die IPPNW hat sich in ihrer internationalen Fachkonferenz „Best Practice for Young Refugees, 6./7. Juni 2015 mit dem Thema Altersdiagnostik bei jugendlichen Flüchtlingen beschäftigt. Darin kamen zur Wort Betroffene, internationale Wissenschaftler aus Deutschland, Schweden, Großbritannien und Belgien. Wir von JOG waren auch anwesend und haben mit Betroffenen eine Erklärung verfasst die dann von vielen Teilnehmenden beklatscht, begrüßt und unterschrieben wurde. Darin legen wir unter anderem fest, dass eine medizinische Altersfestsetzung genau der falsche Weg ist. Kinder haben Ressourcen und Bedürfnisse und diese müssen ermittelt und in den Vordergrund gestellt werden. Die Konferenz nehmen wir als Anstoß, uns um das Thema aktiv zu kümmern, Betroffene und Akteure zusammenzubringen mit dem Ziel diese Praxis zu beenden.

Mohammed Jouni
Sprecher Jugendliche ohne Grenzen / Medizinstudent
-Berliner Charité

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