Zusammen mit 55 Menschenrechtsorganisationen sagen wir: Nein zur „Instrumentalisierung“ durch die Hintertür. Menschen- und Kinderrechte gelten auch an den EU-Außengrenzen!
Gerade erst haben die EU-Innenminister*innen sich auf verschärfte Grenzverfahren (unterAnwendung einer „Fiktion der Nicht-Einreise“, die absehbar zu Haft oder haftähnlicherUnterbringung führen wird), auf eine Ausweitung des Konzepts der „sicheren Drittstaaten“sowie auf einen unzuverlässigen Solidaritätsmechanismus und die weitgehende
Beibehaltung des Dublin-Systems geeinigt.
Doch der Tiefpunkt ist noch nicht erreicht: Es wird mit Hochdruck an einer weiteren massiven Verschärfung gearbeitet. Die schwedische EU-Präsidentschaft hatte noch auf den letzten Metern ihrer Präsidentschaft die „Verordnung für Ausnahmen im Falle von Krisen, Instrumentalisierung und höherer Gewalt“ (Stand 23. Juni 2023) auf den Weg gebracht, nun macht die spanische Präsidentschaft mit den Vorschlägen weiter. Es sollen unter anderem die Verzögerung von Registrierungen, die Verlängerung von Grenzverfahren – dann für so gut wie alle Gruppen von Geflüchteten – sowie massive Absenkungen bei den Unterbringungs- und Aufnahmestandards möglich werden. Der Verordnungsentwurf wird aktuell zwischen den EU-Staaten verhandelt.